COVID-19-Ratenzahlungsmodell bei Abgabenrückständen
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COVID-19-Ratenzahlungsmodell bei Abgabenrückständen

Die COVID-bedingten Zahlungserleichterungen in Form von Steuerstundungen beim Finanzamt enden grundsätzlich per 30.06.2021. Damit werden Ende Juni eine Vielzahl an Abgabenrückständen fällig. Als weitere Unterstützungsmaßnahme hat die Finanzverwaltung ein Ratenzahlungsmodell entworfen. Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell kann bis zum 30.06.2021 über FinanzOnline beantragt werden. Ein Anspruch besteht, wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15.03.2020 fällig geworden ist.

 

Demnach können die Abgabenrückstände in zwei Phasen zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung der Abgabenschuld kann über höchstens 36 Monate erfolgen:

 

  • Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis zum 30.09.2022
  • Phase 2 läuft längstens weitere 21 Monate bis zum 30.06.2024

 

Bei der Rückzahlung kann zwischen zwei Varianten ausgewählt werden:

 

  • Variante 1:

In der Phase 1 also bis spätestens zum 30.09.2022 kann der gesamte Rückstand innerhalb von 15 Monaten entrichtet werden.

 

  • Variante 2:

Der gesamte Rückstand kann auch verteilt über Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten entrichtet werden. In diesem Fall ist zunächst die Rückzahlung des gesamten Rückstandes in der Phase 1 zu beantragen, genau wie bei Variante 1. Der Unterschied ist: Am Ende der Phase 1 muss aber nicht der gesamte Rückstand entrichtet sein, sondern zumindest 40 Prozent. Jener Rückstandsbetrag, der erst in Phase 2 abgetragen werden soll, ist im Zahlungsplan zusätzlich zur 15. Rate auszuweisen. Bis Ende August 2022 kann die Rückzahlung des restlichen Rückstandes in Phase 2 beantragt werden. Die Rückzahlung dieses Restbetrages erfolgt bis zum 30.06.2024.

 

Neu ist die sogenannte „Safety-Car“-Phase, wonach in den ersten drei Monaten nur ein geringer Anteil zu zahlen ist. Wenn Sie die „Safety-Car“-Phase in Anspruch nehmen möchten, dann setzen Sie im Feld „Vorschlag eines Ratenzahlungsplans“ für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils zumindest 1 Prozent des gesamten Abgabenrückstandes zum Stand vom 30.06.2021 als Monatsrate an. Falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert, kann auch eine Rate von 0,5 Prozent des Abgabenrückstands angesetzt werden.

 

Laut BMF werden in den kommenden Tagen entsprechende Informationen in die FinanzOnline Databoxen und auf dem Postweg an Steuerpflichtige, die mehr als EUR 100 an Abgabenrückständen haben, verschickt.

 

 

Weiterführende Links:

 

  • Zum Ratenzahlungsrechner

https://onlinerechner.haude.at/BMF-Ratenzahlungsrechner