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Investitionsprämie

Die Bundesregierung hat mit der COVID-19 Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm eingeführt, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leisten soll. Das Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit BMF und BMK die Förderungsrichtlinie zur Investitionsprämie, sowie einen FAQ-Katalog dazu, veröffentlicht. Für dieses Programm steht ein Budget von 1 Milliarde EUR zur Verfügung.

 

Die COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Alle Unternehmen, die materielle oder immaterielle Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichischen Betriebstätten durchführen, können eine solche Förderung beantragen. Das ist unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche. Der Zuschuss beläuft sich auf 7 % der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen. Für Investitionen, die besonders positiv auf die Standortentwicklung wirken, wird die Prämie auf 14 % verdoppelt. Die Verdoppelung betrifft Investitionen in Ökologisierung (z.B. thermische Gebäudesanierung, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen), Digitalisierung (z.B. digitale Infrastruktur und Technologien wie künstliche Intelligenz, Cloud Computing) sowie Life Science und Gesundheit. Die ersten Maßnahmen (Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, etc.) im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 gesetzt werden.

 

Nicht förderungsfähig sind grundsätzlich klimaschädliche Investitionen, Fahrzeuge, die mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, aktivierte Eigenleistungen, bestimmte Gebäude, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen sowie Kosten die aus Unternehmensübernahmen resultieren.

 

Der Antrag zur Investitionsprämie kann ab 1. September 2020 bei der Bundesförderstelle Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) gestellt werden. Das Investitionsvolumen muss pro Antrag mindestens 5.000 EUR betragen. Dabei können mehrere Investitionen zusammengezogen werden, um die Untergrenze zu erreichen. Die Obergrenze liegt bei 50 Millionen EUR Investitionsvolumen pro Unternehmen bzw. pro Konzern. Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderungsansuchen.

 

Links:
Förderungsrichtlinie
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf

 

FAQ
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_24.11.2020_-_clean_barrierefrei.pdf