Der Ausfallsbonus
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Der Ausfallsbonus

Von der Regierung wurde in der Pressekonferenz am 17.01.2021 der Ausfallsbonus als weiteres Hilfsinstrument zur Unterstützung bei lockdown-bedingten Finanzeinbußen verkündet.

 

„Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens.“, meint Finanzminister Gernot Blümel in seiner Stellungnahme.

 

Den Ausfallsbonus kann also jedes Unternehmen beantragen, welches mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 erlitten hat. Die Ersatzrate in der Höhe von 30% des Umsatzausfalls besteht zur Hälfte aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss des Umsatzausfalls und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

 

Unternehmen, die den Ausfallsbonus in dieser Form – mit 50% Zuschuss und 50% Vorschuss – beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss 800.000 stellen. Es wird voraussichtlich aber auch die Möglichkeit geben, nur den Zuschuss, ohne den Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss, zu beantragen.

 

Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 wird bei Beantragung dessen auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag der ersten Tranche angerechnet. Zu berücksichtigen ist, dass der Ausfallsbonus vor der Einreichung der ersten Tranche des Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt wird, da andernfalls der Vorschuss nicht zusteht.

 

Der Antrag für den Ausfallsbonus kann durch den Unternehmer selbst jeweils ab dem 16. des Folgemonats über FinanzOnline gestellt werden und ist somit erstmalig ab dem 16.02.2021 für den Monat Jänner beantragbar. Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bei Abgabe des Fixkostenzuschuss 800.000–Antrages.

 

Weiterführende Links:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html

https://news.wko.at/news/oesterreich/wko_fs_ausfallsbonus_fixkostenzuschuss_II_1801.pdf