Achtung: Fristfreie Abrechnung der aws-Investitionsprämie läuft nur noch bis zum 30.9.2021
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Achtung: Fristfreie Abrechnung der aws-Investitionsprämie läuft nur noch bis zum 30.9.2021

Die Förderungsrichtlinie zur COVID-19-Investitionsprämie sieht eine Frist von 3 Monaten für die Abrechnungslegung vor, beginnend ab dem Zeitpunkt der Bezahlung und Inbetriebnahme der zuletzt getätigten Investition aus dem jeweiligen Investitionsantrag. Nur Abrechnungen die spätestens bis zum 30.09.2021 elektronisch über den aws-Fördermanager eingebracht werden, unterliegen keiner Abrechnungsfrist.

 

Für Abrechnungen ab dem 1.10.2021 ist somit die 3-Monats-Frist unbedingt zu beachten.

 

Somit sind alle Investitionen, die im Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden jedenfalls bis zum 30.09.2021 abzurechnen.

 

Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Abrechnung jede der beantragten und genehmigten Investitionen jeweils einzeln erfasst werden muss. Des Weiteren sind sämtliche in der Abrechnung angeführten Erklärungen erneut zu bestätigen – dies kann direkt im aws-Fördermanager erledigt werden. Ebenfalls ist rechtzeitig sicherzustellen, dass eventuell notwendige Bestätigungen durch einen bzw. eine Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in / Bilanzbuchhalter*in vorliegen.

 

Eine genaue Anleitung zum technischen Ablauf der Abrechnung finden Sie hier.