Die aws Investitionsprämie:
Die aws (Austria Wirtschaftsservice) Investitionsprämie stellt ein weiteres wichtiges COVID-19 Hilfsinstrument der Bundesregierung zur Bekämpfung finanzieller Schwierigkeiten österreichischer Unternehmen während der Pandemie dar. Wir haben bereits in unserem News-Beitrag am 13.08.2020 berichtet (siehe dazu Investitionsprämie). Dieses Förderungsprogramm soll einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss gilt für alle Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen an österreichischen Betriebsstätten. Die Unterstützungsleistung beträgt im Normalfall 7% der Anschaffungskosten. Bei speziellen Investitionen nämlich jene in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit, wird die Prämie sogar auf 14% verdoppelt.
Verlängerung des Investitionszeitraums in Planung:
Als entscheidende Antragsvoraussetzung gilt der Zeitpunkt der ersten Investitionsmaßnahme, die im Zeitraum zwischen 01.08.2020 und 28.02.2021 gesetzt werden muss. Am 20.01.2021 wurde dem Finanzausschuss des Nationalrats die Vorbereitung eines Entwurfs zur Änderung des Investitionsprämiengesetzes zugewiesen. Die Gesetzesänderung soll zu einer Verlängerung des Zeitraums für die erste Investitionsmaßnahme bis zum 31.05.2021 führen. Der Nationalrat hat darüber jedoch noch nicht im Plenum abgestimmt. Außerdem gilt dieser Zeitraum nur für die Investitionsmaßnahme selbst. Die Antragstellung hat nach aktuellem Informationsstand jedenfalls bis spätestens 28.02.2021 zu erfolgen.
Weiterführende Links:
HLB Artikel zur Investitionsprämie vom 13.08.2020
Förderungsrichtlinie
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf
FAQ des aws
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_24.11.2020_-_clean_barrierefrei.pdf
Weiterführende Informationen des aws
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/